Korrekter Einsatz des Prüfzeichens Fraunhofer TESTED DEVICE®
a) Jede Verwendung des Prüfzeichens ist durch die Zusendung eines Belegexemplars an das Fraunhofer IPA (Frau Jasmin Mettmann, Anschrift siehe links) zu kommunizieren.
b) Das Prüfzeichen darf nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem getesteten, auf dem Prüfzeichen genannten Produkt verwendet werden. Dazu ist das Produkt in dazugehörigen Texten, (Bild-) Beschriftungen etc. mit vollständigem Namen zu nennen. Dies bezieht sich auf alle Medien (z.B. Internet, Printmedien, Video, Präsentationen).
c) Eine Verallgemeinerung auf eine Produktgruppe oder Weiterentwicklungen des Produkts sind nicht gestattet.
d) Das Prüfzeichen ist als Marke geschützt. Es darf ausschließlich in seiner gelieferten Form abgebildet werden. Abwandlungen jeglicher Art sind untersagt.
Die Größe des Prüfzeichens darf nur geändert werden, soweit die Proportionen exakt gewahrt bleiben (Verzerrungen sind nicht zulässig).
Die Schriftgröße muss so gewählt werden, dass der Text, insbesondere das geprüfte Produkt und die Reportnummer, gut lesbar bleibt.
Vertragswidriger Gebrauch des Prüfzeichens
a) Haftungsfreistellung
Der Verwender stellt das Fraunhofer IPA von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung des Prüfzeichens frei.
b) Versagung der Benutzung
Das Fraunhofer IPA behält sich vor, dem Verwender bei vereinbarungswidriger Nutzung des Prüfzeichens dessen weitere Nutzung unverzüglich zu versagen.
Gültigkeit/Nutzungsdauer
Die Gültigkeit des Prüfzeichens besteht ab Erstellungsdatum und erlischt automatisch am gleichen Kalendertag im fünften kalendarischen Folgejahr. Danach darf die Nutzung des Prüfzeichens nicht mehr erfolgen. Eine Erneuerung des Prüfzeichens kann ausschließlich vom Fraunhofer IPA vorgenommen werden.
Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvoraussetzung unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Voraussetzungen im Übrigen unberührt.