Reinraum und kontrollierte Bereiche
Die wirtschaftliche Herstellung von Mikrochips, Flachbildschirmen, Photovoltaikmodulen (Dünnschicht), Implantaten, pharmazeutischen Wirkstoffen sowie Mikro- und Nanoprodukten ist in hohem Maße von einer reinen Fertigungsumgebung abhängig. Dabei ist die reine und hygienische Fertigungsumgebung nicht nur notwendig, um hohe Wirkungsgrade zu erzielen, sie ermöglicht erst spezifische Fertigungsprozesse und deren Beherrschung. Im Bestreben nach geringen kontaminationsbedingten Ausschüssen müssen räumliche und technische Anforderungen aber auch rechtliche/normative Rahmenbedingungen während des Herstellprozesses erfüllt sein. Die gestellten Anforderungen sind dabei branchenspezifisch.
Voraussetzung für eine reine Fertigung ist der Reinraum. Dieser muss den Anforderungen des Produktionsprozesses gerecht werden. Er erzeugt eine Barrierewirkung gegenüber der Umgebung und spült permanent im Reinraum entstehende luftgetragene Kontaminationen aus dem Reinraum.
Die für die Fertigung bestimmter Erzeugnisse benötigte Luftreinheitsklasse des Reinraums richtet sich nach den Reinheits- und Qualitätsanforderungen, die an das Produkt gestellt werden. Diese Vorgaben stammen oftmals aus Standards und Richtlinien von Normungsorganisationen wie ISO und DIN. Daraus ergibt sich zumeist die technische Gestaltung und Ausstattung eines Reinraums, darunter die Art der Strömungsführung (Reinraumtyp, Strömungsform), die Auswahl der Zuluft / Filtration (Qualität der Filter, Geschwindigkeit der Luftströmung) sowie das Handling (Bewegungsform, Zugriffslogik).